Bamberg

Oberstes bayerisches Gericht bestätigt Kirchenasyl-Freispruch

Erstmals in Deutschland gibt es ein letztinstanzliches Urteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) bestätigte am Freitag in Bamberg den Freispruch eines Ordensmanns und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Der Münsterschwarzacher Benediktiner Abraham Sauer hatte in seinem Kloster einen abgelehnten Asylbewerber aus dem Gaza-Streifen aufgenommen, dem die Abschiebung nach Rumänien drohte. Das Amtsgericht Kitzingen erkannte in seinem Handeln zwar eine Straftat, sah ihn aber durch einen Gewissenskonflikt entschuldigt und sprach ihn in erster Instanz frei. Der Ordensmann nahm an der Verhandlung wegen eines positiven Corona-Tests nicht teil.

Das BayOLG bestätigte zwar die Entscheidung der ersten Instanz im Ergebnis, nicht aber in der Begründung. Entscheidend sei vielmehr gewesen, dass der Ordensmann sich strikt an die Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zum Umgang mit Kirchenasylen von 2015 gehalten habe. Außerdem gebe es keine Pflicht für die Aufnehmenden, ein Kirchenasyl aktiv zu beenden, selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die erneute Prüfung des Falls ablehnend beschieden habe.

Von der Entscheidung sind Auswirkungen auf Strafverfahren gegen mehrere andere Ordensleute in Bayern wegen der Gewährung von Kirchenasyl zu erwarten.

Die Abtei Münsterschwarzach nahm die Bestätigung des Freispruchs von Bruder Abraham Sauer wegen der Gewährung von Kirchenasyl mit Freude auf. "Unser Handeln für die Menschenwürde, das wir hier in der Abtei mit der Aufnahme von Geflüchteten - auch ohne Kirchenasyl - seit Jahren vollziehen, hat nun auch eine rechtliche Bestätigung erhalten", erklärte Abt Michael Reepen in einer schriftlichen Stellungnahme des Klosters am Freitagabend.

Bruder Abraham sagte, ihn habe die Urteilsbegründung im ersten Moment überrascht. Es sei aber auch gut, dass noch einmal dargestellt worden sei, dass die Kirchen kein Sonderrecht bekämen oder gar den Rechtsstaat untergraben wollten. Für ihn persönlich wichtig sei in der Zeit zwischen den beiden Gerichtsterminen der Rückhalt seiner Gemeinschaft gewesen. Wegen eines Corona-Ausbruchs im Kloster hatten weder er noch andere Mönche an der Verhandlung teilnehmen können.

Mehrere in der Bamberger Mahnwache Asyl zusammengeschlossene Gruppen begrüßten, dass sich das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Begründung nicht nur auf den Einzelfall bezogen habe. Es habe auch einen rechtlichen Rahmen für grundsätzliche Fragen der Strafbarkeit von Kirchenasyl und Entscheidungen aufgrund von Gewissensfreiheit formuliert.

Pfarrerin Mirjam Elsel sagte, das Urteil schaffe Klarheit für Verantwortliche und sei wegweisend für noch laufende andere Verfahren. Es stärke Ordensleute, Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Gemeinden, die nach sorgfältiger Prüfung Kirchenasyl gewährten und so Menschen in höchster Not beistünden. Elsel koordiniert die Flüchtlingsarbeit im evangelischen Dekanatsbezirk Bamberg.

KNA

28.02.2022 - Kirchenasyl , Recht & Gesetz , Urteil